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Gemäss Nizza-Klassifikation werden Marken in Verbindung mit ausgewählten Waren- und Dienstleistungsklassen geschützt. Ein Name muss nur in der Klasse resp. dem betroffenen Anwendungsgebiet unverwechselbar sein. Um Konfliktpotenziale kompetent abzuschät-zen, bedarf es eines erfahrenen Juristen, dessen Einschätzung auf der bisherigen Rechtsprechung basiert. Nomos arbeitet darum mit Zimmerli, Wagner & Partner AG zusammen. Warenklassen 1 - 10 Warenklassen 11 - 20 Warenklassen 21 - 30 Warenklassen 31 - 34 Dienstleistungen 35 - 45 |
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